Agrardieselrückvergütung kommt
Die künftigen Regierungsparteien haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Die Vorarbeit der zuständigen Arbeitsgruppe ist weitgehend eingeflossen. Die Agrardieselrückerstattung wird wieder eingeführt. Die Mittel für den Umbau der Tierhaltung sollen auf der Grundlage staatlicher Verträge auf Dauer bereitgestellt werden. Die Gemeinschaftsaufgabe soll mehr Mittel bekommen.
Etwas länger als der Entwurf der zuständigen Arbeitsgruppe, aber inhaltlich weitgehend deckungsgleich ist das Agrarkapitel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, den die Parteivorsitzenden Friedrich Merz, Markus Söder sowie Lars Klingbeil und Saskia Esken am Mittwoch (9.4.) in Berlin vorgestellt haben. Neu eingeführt wurde in den Verhandlungen unter anderem ein Anspruch der Landwirte auf verlässlich Rahmenbedingungen, und zwar unabhängig von der Größe der Betriebe und der Bewirtschaftungsform. Dieser gelte "von kleinbäuerlichen strukturierten Betrieben bis zu regional verankerten Agrarbetrieben und Mehrfamilienbetrieben".
Ausgespart im Agrarkapitel haben die Koalitionäre das Thema Neue Züchtungstechniken (NZT). Nachdem sich die Arbeitsgruppe nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnte, wird das Thema nun im Wirtschaftskapitel behandelt. "Die Biotechnologie wird als Schlüsselindustrie gefördert und ihre Anwendungen werden regulatorisch erleichtert, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken", heißt es dort. Geeinigt hat man sich darauf, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erleichtern. Bei Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Klimaanpassung soll die Notwendigkeit des naturschutzrechtlichen Ausgleichs reduziert werden.
Bekräftigt wird im Koalitionsvertrag das bereits im Sondierungspapier verankerte Vorhaben, die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder einzuführen. Zudem wollen Union und SPD den Einsatz alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer befreien. Gleichzeitig bleibt es bei dem Ziel, den gesetzlichen Mindestlohn 2026 auf 15 Euro anzuheben. Offenbar ernst machen will die schwarz-rote Koalition mit ihrem Vorhaben, die Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) den Ländern zur Verwaltung zu übertragen. Dazu wird klargestellt, dass bestehende Pachtverträge in jedem Fall für ein weiteres Jahr wirksam bleiben.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz praxistauglich machen
Nahezu unverändert geblieben sind die Ausführungen zur Tierhaltung. Für die werden verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit angestrebt. Genehmigungsrechtliche Hürden beim Stallbau sollen abgeschafft werden. Für neu- und umgebaute Tierwohlställe will Schwarz-Rot Bestandsschutz für mindestens 20 Jahre schaffen. Für den tierwohlgerechten Stallumbau sollen die notwendigen Mittel auf der Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Union und SPD kündigen an, dass Tierhaltungskennzeichnungsgesetz grundsätzlich zu reformieren, um es praxistauglich zu machen. Die von der Arbeitsgruppe in Aussicht gestellte Ausweitung auf weitere Tierarten, den gesamten Lebenszyklus und die Außer-Haus-Verpflegung taucht nicht mehr auf.
Eins zu eins übernommen haben die Koalitionäre die Formulierungen zum Pflanzenschutz. So will man die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessern und für "transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit" sorgen. Bei dem Vorhaben, den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse zu erhöhen, betont der Koalitionsvertrag, dass dafür der Einsatz von Saisonarbeitskräften benötigt werde. Im Düngerecht bleibt es bei der angekündigten Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Besonders wasserschonend wirtschaftende Betriebe sollen in Roten Gebieten von Auflagen befreit werden.
Keinen Zweifel lassen CDU, CSU und SPD daran, dass sie die Förderung für den Wald über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fortführen werden. In Brüssel will man sich dafür einsetzen, dass die hiesige Forstwirtschaft bei der Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) entlastet wird, indem eine Null-Risiko-Variante eingeführt wird. Laut Koalitionsvertrag will Schwarz-Rot die Mittel für die GAK deutlich erhöhen. Weiterhin geprüft werden soll, Mehrgefahrenversicherung über die GAK zu fördern.
Bürokratieabbau vorantreiben
Die künftigen Koalitionäre sprechen sich für ein starkes Agrarbudget in der kommenden EU-Förderperiode aus. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) will man als eigenständigen Politikbereich erhalten, und zwar mit der ländlichen Entwicklung als integralen Bestandteil. Geblieben ist auch die Formulierung der Arbeitsgruppe, dass die GAP in der Ersten Säule "einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und effizienter" werden soll. Das gilt auch für das Vorhaben, die Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich zu erhöhen sowie Jung- und Neulandwirte stärker zu fördern.
Gleichwertig sehen Schwarz und Rot konventionelle und ökologische Landwirtschaft an. Angekündigt wird, die Mittel für Forschung im Biobereich zu erhöhen, das Bundesprogramm Ökologischer Landbau zu stärken und Nachfrageimpulse zu setzen, etwa bei Gemeinschaftsverpflegungen.
Konkrete Fortschritte wollen Union und SPD beim Bürokratieabbau. Gemeinsam mit den Ländern und dem Berufsstand will man Agraranträge vereinheitlichen und digitale Anträge vorantreiben. Die vorgelegten knapp 200 Vereinfachungsvorschläge sollen neu bewertet werden. Neu einführen will man Bürokratie-Praxischecks. Das Agrarstatistikgesetz soll mit dem Ziel novelliert werden, Doppelmeldungen zu beenden. AgE